Die Bundesregierung macht einen weiteren Schritt zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben. Bislang ist die Anwendung des Artenschutzrechts deutschlandweit sehr unterschiedlich, insbesondere beim Schienenausbau mit Blick auf den Schutz von Zaun- und Mauereidechsen. Künftig soll das europäische Artenschutzrecht bundesweit einheitlicher angewendet werden. Dazu hat das Bundeskabinett heute die zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift im Artenschutz beschlossen. So kann die Sanierung von Bahnstrecken zügiger, mit weniger Verwaltungsaufwand und kostengünstiger umgesetzt werden. Nach Schätzung der Bundesregierung entlastet die neue Vereinheitlichung die Deutsche Bahn, Bund und Länder um circa 35 Millionen Euro pro Jahr.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Wir vereinfachen die Anwendung des Artenschutzrechts, ohne Abstriche beim Naturschutz zu machen. Das spart viele Millionen Euro und trägt bei zu einem schnelleren Ausbau unseres Schienennetzes – etwas, das unser Land dringend braucht."
Bahnstrecken sind wichtige Lebensräume für bestimmte Tierarten. Hier bilden sich zum Beispiel große Biotopverbünde für Zaun- und Mauereidechsenpopulationen. Wie keine andere Tierart leben Echsen direkt in den Bahnflächen, vor allem im Schienenschotter. In einzelnen Gleisabschnitten gibt es daher bedeutende Vorkommen der beiden streng geschützten Arten. Die Umsetzung der daher notwendigen Schutzmaßnahmen variiert bundesweit bisher stark.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift führt nunmehr allgemeine Sorgfaltspflichten auf den Baustellen ein, verringert die Notwendigkeit zusätzlicher Kartierungen und vereinheitlicht die Maßnahmen zum Schutz der Eidechsen. So werden bundesweite Standards ohne signifikante Abstriche beim Schutz von Zaun- und Mauereidechse geschaffen. Sie wurde in Umsetzung der bereits 2023 beschlossenen Eckpunkte zur Beschleunigung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) erstellt. Nach Maßgabe des Bundesrates wird die Verwaltungsvorschrift nach fünf Jahren evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert.